Digitale Kunst: Debatte und Ausstellung
Mit der Ausstellung „New Portraits“ in New York geriet der Künstler Richard Prince vergangenes Jahr in die Presse und löste zudem eine Debatte zum Thema Urheberrecht digital verfügbarer Objekte aus. Für seine Ausstellung nutzte er 37 Profilbilder von ihm bekannten wie auch unbekannten Nutzern von Instagram. Er kommentierte die Bilder und druckte diese in großem Format aus, ohne die Erlaubnis der Nutzer einzuholen.
Prince machte sich öffentlich bereit gestellte Profile zu Nutzen und verkaufte diese. Die Resonanz in der Presse schallte vielseitig und belebte erneut zwei Debatten. Zum einen die um die Aneignung und Urheberschaft in das Internet gestellter Inhalte und zum anderen die um den Kunstbegriff sowie Marktwert von Kunst.
Das Recht zu Urheberschaft und Lizenzen stammt noch aus Zeiten vor der globalen und alltäglichen Nutzung des Internets. Die rasante technische Entwicklung eilt ihren Regularien immer ein Stück voraus. Die bisherigen Bestimmungen sind dehnbar und so gelang es Prince nach dem Fair-Use-Prinzip (im deutschen Recht in etwa den Schrankenbestimmungen entsprechend) Bildmaterial aus dem Internet für sich gewinnbringend zu verwenden, ob man das nun für richtig oder falsch halten mag.
Das Museum für Gegenwartskunst Basel eröffnete nun am 29.8.2015 die Ausstellung „Von Bildern. Strategien der Aneignung“, die die Fremdnutzung von Material in der Kunst thematisiert. Zu sehen ist die Ausstellung noch bis zum 24.1.2016.
Wer Fremdnutzung oder gar Missbrauch seiner Bilder ausschließen möchte, muss nicht gleich gänzlich auf deren Verwendung im Internet verzichten. Bilder und Medien können mit entsprechender Software wie dem DAM System easydb rechtssicher abgelegt und online verwendet werden. Bei Interesse und Fragen zu easydb hilft Programmfabrik. Senden Sie Ihre Anfrage an: anfrage@programmfabrik.de.